Langjährige Erfahrung Zuverlässiger Partner Schneller Eingriff Flexibel
ABT Fugentechnik, Abdichtungs-, Beschichtungs- und Fugentechnik
Zulassung

Fachbetrieb nach §62 AwSV (früher §19l WHG)

In LAU-Anlagen, Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, dürfen nur zugelassene Fachbetriebe arbeiten. ABT ist nach §62 AwSV zugelassen und führt diese Arbeiten mit eigenen Fachkräften aus.

  • Zugelassen nach §62 AwSV
  • Geschultes Fachpersonal
  • LAU- und JGS-Anlagen
  • Seit 1986 am Markt
Zulassung

Was die Zulassung abdeckt

Die Zulassung umfasst Fugen und Beschichtung an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, einschließlich Jauche-, Gülle- und Silageanlagen.

  • Betrieblich verantwortliche PersonNach §62 AwSV benannt, mit einschlägiger Praxis und geprüften Fachkenntnissen.
  • Geprüfte SystemeWir setzen ausschließlich Systeme mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis für den jeweiligen Anwendungsfall ein.
  • Eigene FachkräfteDie Ausführung erfolgt durch eigenes Personal, das auf die eingesetzten Systeme geschult ist.
  • Befristete ZulassungDie Zulassung gilt zwei Jahre. Für die Verlängerung ist eine erneute Schulung abzulegen.
Anwendungsfälle

Wo ein Fachbetrieb gefordert ist

01

Auffangräume, Auffangwannen und Lagerbehälter

Flächen erhalten eine WHG-Beschichtung, Anschlüsse und Fugen eine medienbeständige Ausbildung.

02

Abfüll- und Umschlagflächen

Die Fugen werden als WHG-Fugen ausgeführt, abgestimmt auf das jeweilige Medium.

03

Tankstellen

Kraftstoffbeständige WHG-Fugen mit Verwendbarkeitsnachweis.

04

JGS-Anlagen nach AwSV

Beschichtung von JGS-Anlagen an Behältersohlen, Wandanschlüssen und Fugen.

Benötigen Sie einen Fachbetrieb für Ihre Anlage?

Kontaktieren Sie uns gerne und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine fachliche Einschätzung zu Ihrer Anlage, kostenlos und unverbindlich.